Muss ich mein E-Bike versichern?

  1. Die Antwort ist leider ganz einfach Ja.
    Alle E-Bike’s die mit Motorunterstützung schneller fahren als 25 Km/h (bzw. ohne pedalieren schneller als 6 Km/h fahren) stellen im Sinne der Straßenverkehrsordnung ein Kraftfahrzeug dar und müssen entsprechend versichert werden. Ausgenommen von der Versicherungspflicht sind nur: Echte Pedelec’s.
  2. Welche Versicherung brauche ich für ein Ebike?
    Ist das Ebike Versicherungspflichtig, so ist eine Haftpflichtversicherung für das E-Bike erforderlich. Am günstigsten kommen Sie mit einer Mopedversicherung (Versicherungskennzeichen) davon. Das ist die günstigste Art ein E-Bike zu versichern. Nutzen Sie den Kostenkalkulator um einen günstigen Versicherer zu finden.
Weitere wichtige Hinweise
  1. E-Bike oder Pedelec?
    Rechtlich unterschieden wird zwischen Pedelec’s und E-Bikes. Hier haben wir die Unterschiede und Regelungen für Sie zusammengefasst
  2. Laufzeiten und Kündigungsfristen:
    Der neue Stromanbieter übernimmt auf Ihren Wunsch hin die Kündigung des alten Vertrages. So müssen Sie sich keine Gedanken über Kündigungsfristen machen.

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Nutzen Sie den Versicherungsvergleich für E-Bikes um einen preiswerten Versicherer für Ihr Ebike ausfindig zu machen. Achten Sie beim Vergleich der verschiedenen Versicherungen nicht nur auf den Preis sondern auch auf die Kundenbewertung. Stimmen Preis und Nutzerbewertung durch die Versicherungskunden können Sie sicher sein eine gute Versicherungspolice gefunden zu haben.

Klassisches E-Bike mit Mittelmotor
Mit einem guten E-Bike kann man ganz problemlos auch bergigste Regionen erkunden. Doch nur die wenigsten Elektrofahrräder sind versicherungspflichtig. Pedelecs, die nur bei gleichzeitigem Tritt in die Pedale mit einem Motor unterstützen sind versicherungsfrei zu fahren.

Unterschiede: Welche Arten von Elektrofahrrädern gibt es?

Klassische Pedelecs

Das klassische Pedelec zählt laut Gesetz als Fahrrad. Trotz des Hilfsmotors wird es nicht als Kraftfahrzeug angesehen. Daraus ergeben sich einige Vorteile. So muss das klassische Pedelec z.B. nicht extra versichert werden. Der Diebstahl eines solchen ist über die Hausratversicherung, Schäden Dritter sind durch die Privathaftpflicht mit versichert. Ein klassisches Pedelec fährt nur über 6 Km/h wenn der Fahrer in die Pedale Tritt (Anfahrtshilfe). Es darf keine höhere Motornennleistung haben als 250 Watt. Der Hilfsmotor muss sich bei 25 Km/h abschalten. Ein solches Gefährt ist Zulassungsfrei, benötigt kein Kennzeichen und unterliegt weder einer Führerscheinpflicht noch einer Altersbeschränkung.

  • Fakten Pedelec
  • Maximale Motorleistung: 250 Watt
  • Motorunterstützung nur, wenn der Fahrer in die Pedale tritt
  • Ausgenommen davon die Anfahrhilfe bis 6 Kilometer / Stunde
  • Spätestens bei 25 km/h schaltet der Motor ab
  • Das Drehmoment ist nicht limitiert
  • Kann mit Lastenanhänger und Kinderanhänger bewegt werden
  • Es ist Zulassungsfrei
  • Es besteht keine Kennzeichenpflicht
  • Es besteht keine Führerscheinpflicht
  • Es gibt keine Altersbeschränkung
  • Es gibt keine Helmpflicht
  • Maximale Promillegrenze: 1,6 Promille (Unfallfrei)
  • Mitversichert über private Haftpflicht
  • Diebstahlversichert über die Hausratversicherung
  • Gilt rechtlich als Fahrrad
  • Darf auf Radwegen benutzt werden
  • Darf in Fußgängerzonen bewegt werden

S-Pedelec

Speed Pedelecs sind versicherungspflichtig. Bauartbedingt gelten Sie als Kraftfahrzeuge. Somit sind Sie bei Diebstählen nicht automatisch mitversichert wie beispielsweise Fahrräder. Wer ein solches Gefährt mit Lastenanhänger bewegen möchte, muss zwingend darauf achten dass dieser nach der Straßenverkehrsordnung zugelassen ist und alle entsprechenden Sicherheitsmerkmale aufweist. Mitfahren dürfen Kinder bis maximal 7 Jahre, diese müssen ebenfalls einen geeigneten Helm tragen und in einem Kindersitz untergebracht sein. Anhänger zur Personenbeförderung mit S-Pedelecs sind gesetzlich nicht gestattet. S-Pedelecs benötigen ein Versicherungskennzeichen.

  • Fakten S-Pedelec’s
  • Maximale Motorleistung: 4.000 Watt
  • Darf ohne Pedalunterstützung bis zu 18 Km/h fahren
  • Motorunterstützung bis 45 Km/h wenn der Fahrer in die Pedale tritt
  • Maximalunterstützung in Prozent: 400% der eingesetzten Muskelkraft
  • Benötigt eine Zulassung als Leichtkraftrad
  • Es besteht eine Kennzeichenpflicht (Versicherungskennzeichen)
  • Es besteht Führerscheinpflicht (Mindestens AM)
  • Es gilt eine Altersbeschränkung ab 16 Jahren
  • Es besteht eine Helmpflicht
  • Maximale Promillegrenze: 0,5 Promille (Unfallfrei)
  • Ist Versicherungspflichtig
  • Nicht in der Hausrat mitversichert. Diebstahlversicherung nur über die Teilkasko
  • Gilt rechtlich als Kfz.
  • Darf nicht mit Kinderanhängern bewegt werden
  • Darf nicht mit Motorunterstützung in Fußgängerzonen fahren
  • Einbahnstraßen müssen zwingend geachtet werden

Echte E-Bike, Ebikes

E-Bikes fahren Motorbetrieben ohne dass der Fahrer Muskelkraft aufbringen muss. Rechtlich unterschieden werden die echten E-Bikes also Elektroräder in drei verschiedenen Kategorien. Diese haben wir weiter unten für Sie genauer erläutert. Zusammenfassend lässt sich sagen das Schäden die durch die Benutzung von E-Bikes entstehen nicht über die private Haftpflicht mit abgedeckt sind. Auch der Diebstahl von einem E-Bike oder Teile dessen sind nicht über die Hausrat mit abgedeckt. Hier wird eine Mofa- bzw. Leichtkraftradversicherung benötigt was den Haftpflichtbereich anbelangt. Für eine umfassende Diebstahlsabsicherung benötigen Sie zusätzlich eine Teilkaskoversicherung. Die Nutzung von Lastenanhängern ist möglich, bedarf aber einer sicherheitsgerechten Ausstattung nach der Straßenverkehrsordnung. Wie bei den S-Pedelecs auch gilt hier: Die Beförderung von Kindern oder Personen in einem Anhänger (Kinderanhänger) ist verboten. Sie sind zwingend Versicherungspflichtig und benötigen ein Versicherungskennzeichen.

  • Fakten E-Bikes mit max 20 km/h (E-Leichtmofa)
  • Maximale Motorleistung 500 Watt
  • Maximalgeschwindigkeit 20km/h
  • Fährt ohne Pedalantrieb
  • Leistung wird über den Lenkergriff reguliert
  • Gilt rechtlich als Kfz.
  • Benötigt eine Zulassung als Leichtkraftrad
  • Es besteht eine Kennzeichenpflicht (Versicherungskennzeichen)
  • Es besteht Führerscheinpflicht (Min. Mofaführerschein)
  • Es gilt eine Altersbeschränkung ab 15 Jahren
  • Es besteht keine Helmpflicht
  • Maximale Promillegrenze: 0,5 Promille (Unfallfrei)
  • Ist Versicherungspflichtig
  • Nicht in der Hausrat mitversichert. Diebstahlversicherung nur über die Teilkasko
  • Gilt rechtlich als Kfz.
  • Darf nicht mit Kinderanhängern bewegt werden
  • Darf nicht mit Motorunterstützung in Fußgängerzonen fahren
  • Einbahnstraßen müssen zwingend geachtet werden
  • Darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Radwegen fahren
  • Darf innerhalb geschlossener ortschaften nur bei Beschilderung mit »Mofa frei bewegt werden
  • Darf nicht mit Motorunterstützung in Fußgängerzonen fahren
  • Einbahnstraßen müssen zwingend geachtet werden
  • Fakten E-Bikes bis 25 km/h (E-Leichtmofa)
  • Maximale Motorleistung 1000 Watt
  • Maximalgeschwindigkeit 25km/h
  • Fährt ohne Pedalantrieb
  • Leistung wird über den Lenkergriff reguliert
  • Gilt rechtlich als Kfz.
  • Benötigt eine Zulassung als Leichtkraftrad
  • Es besteht eine Kennzeichenpflicht (Versicherungskennzeichen)
  • Es besteht Führerscheinpflicht (Min. Mofaführerschein)
  • Es gilt eine Altersbeschränkung ab 15 Jahren
  • Es besteht keine Helmpflicht
  • Maximale Promillegrenze: 0,5 Promille (Unfallfrei)
  • Ist Versicherungspflichtig
  • Nicht in der Hausrat mitversichert. Diebstahlversicherung nur über die Teilkasko
  • Gilt rechtlich als Kfz.
  • Darf nicht mit Kinderanhängern bewegt werden
  • Darf nicht mit Motorunterstützung in Fußgängerzonen fahren
  • Einbahnstraßen müssen zwingend geachtet werden
  • Darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Radwegen fahren
  • Darf innerhalb geschlossener ortschaften nur bei Beschilderung mit »Mofa frei bewegt werden
  • Darf nicht mit Motorunterstützung in Fußgängerzonen fahren
  • Einbahnstraßen müssen zwingend geachtet werden
  • Fakten E-Bikes bis 45 km/h (E-Kleinkraftrad)
  • Maximale Motorleistung 4000 Watt
  • Maximalgeschwindigkeit 45km/h
  • Fährt ohne Pedalantrieb
  • Leistung wird über den Lenkergriff reguliert
  • Gilt rechtlich als Kfz.
  • Benötigt eine Zulassung als Leichtkraftrad
  • Es besteht eine Kennzeichenpflicht (Versicherungskennzeichen)
  • Es besteht Führerscheinpflicht (Ab Klasse AM)
  • Es gilt eine Altersbeschränkung ab 16 Jahren
  • Es besteht Helmpflicht
  • Maximale Promillegrenze: 0,5 Promille (Unfallfrei)/li>
  • Ist Versicherungspflichtig
  • Nicht in der Hausrat mitversichert. Diebstahlversicherung nur über die Teilkasko
  • Gilt rechtlich als Kfz.
  • Darf nicht mit Kinderanhängern bewegt werden
  • Darf nicht mit Motorunterstützung in Fußgängerzonen fahren
  • Einbahnstraßen müssen zwingend geachtet werden
  • Darf nicht auf Radwegen gefahren werden
  • Darf nicht in Fußgängerzonen fahren
  • Einbahnstraßen müssen zwingend geachtet werden

Gesetzestext über E-Bikes in Deutschland

Quelle: Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 1 Zulassung

Absatz
(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und

  1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
  2. wenn der Fahrer im Treten einhält,

unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.

Vorzüge von E-Bikes für ältere und eingeschränkte Menschen

Es gibt eine Reihe von Vorzügen, welche die Nutzung vonE-Bikes durch Senioren oder körperlich eingeschränkte Menschen mit sich bringt. Ein kleiner Ausblick auf die Vorteile aus gesundheitlicher, sozialer und umweltbezogener Perspektive.

I. Gesundheitliche Vorteile:

1. Verbesserung der körperlichen Fitness:
E-Bikes bieten älteren Menschen die Möglichkeit, aktiv zu bleiben und regelmäßige körperliche Aktivität zu integrieren. Durch die elektrische Unterstützung können Senioren längere Strecken zurücklegen und Steigungen leichter bewältigen. Das regelmäßige Radfahren trägt zur Stärkung der Muskulatur, zur Verbesserung der Ausdauer und zur Förderung des Herz-Kreislauf-Systems bei.

2. Gelenkschonendes Training:
Das Fahren mit E-Bikes ist im Vergleich zu herkömmlichen Fahrrädern gelenkschonender. Die elektrische Unterstützung ermöglicht ein sanftes Training, ohne die Gelenke übermäßig zu belasten. Dies ist besonders vorteilhaft für Senioren mit Gelenkproblemen oder eingeschränkter Mobilität.

II. Soziale Vorteile:

1. Erweiterung des Aktionsradius:
Durch die Nutzung von E-Bikes können Senioren ihren Aktionsradius erweitern und ihre Unabhängigkeit bewahren. Sie können problemlos längere Strecken zurücklegen, um Freunde und Familie zu besuchen, Einkäufe zu erledigen oder an sozialen Aktivitäten teilzunehmen. Dies fördert die soziale Integration und verhindert eine mögliche Isolation von körperlich behinderten oder älteren Menschen, die aus eigenem Antrieb nicht mehr vollständig in der Lage sind, die entsprechenden Strecken zu bewältigen.

2. Gemeinschaftliche Aktivitäten:
E-Bikes bieten älteren Menschen die Möglichkeit, an gemeinschaftlichen Radtouren oder Gruppenaktivitäten teilzunehmen. Dies fördert den sozialen Austausch, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und bietet die Chance, neue Kontakte zu knüpfen. Durch das gemeinsame Radfahren entstehen positive soziale Interaktionen und ein Gefühl der Zugehörigkeit. Auch wenn der Nutzer nur alleine mit dem E-Bike fährt, so kann er mit seinem Pedelec doch weitere Strecken bewältigen und sich kostengünstig zu Veranstaltungen begeben, die eine soziale Teilhabe ermöglichen.

III. Umweltbezogene Vorteile

1. Nachhaltige Mobilität:
E-Bikes stellen eine umweltfreundliche Alternative zu motorisierten Fahrzeugen dar. Sie produzieren keine schädlichen Abgase und tragen zur Reduzierung der CO2-Emissionen bei. Durch die Förderung der Nutzung von E-Bikes tragen Senioren aktiv zum Umweltschutz bei und leisten einen Beitrag zur Nachhaltigkeit.

2. Entlastung des Verkehrsnetzes:
Die Nutzung von E-Bikes durch Senioren entlastet das Verkehrsnetz, da sie häufig kürzere Strecken innerhalb von Wohngebieten oder Stadtzentren zurücklegen. Dies führt zu einer Verringerung des Verkehrsaufkommens und trägt zur Vermeidung von Staus und Überlastung bei.